Die vier Angeklagten und ihre Verteidiger - Fotos: ci

FULDA Willenloses Opfer missbraucht

Bewährungsstrafen für geständige Angeklagte - Schmerzensgeld für das Opfer

03.06.25 - Das 32-jährige Opfer war während der Tatzeit am 13. Oktober 2019 aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage gewesen, sich gegen sexuelle Übergriffe der vier Männer zu wehren, die am Montag vom Landgericht Fulda zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden. Einerseits war sie psychisch krank, andererseits hatte sie nachweislich Kokain, Amphetamin, Cannabis und Alkohol konsumiert, als sie den vier Männer aus dem Landkreis Fulda an diesem Abend begegnete. Das Gericht hatte die Geständnisse aller vier Angeklagten strafmildernd bewertet und auch deren Reue und Entschuldigung für glaubwürdig befunden. Mit ihren Einlassungen hatten sie der Frau eine peinliche und belastende Aussage vor Gericht erspart. Die Strafen wurden jeweils zur drei Jahre Bewährung ausgesetzt und alle vier müssen der Frau Schmerzensgeld bezahlen.

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Dr. Bettina Stade

Staatsanwältin Lambiel

Die Vorsitzende Richterin Dr. Bettina Stade beleuchtete in der Urteilsbegründung was sich an diesem Abend vor sechs Jahren in Fulda zugetragen hatte, wie es die Beweisaufnahme ergeben hatte. Zunächst waren zwei der vier Angeklagten der ihnen unbekannten Frau zufällig in einem Imbiss im Wallweg begegnet. Sie habe dort verwirrt gewirkt und sich sehr zugewandt gezeigt. Das führte dazu, dass sie anschließend im Pkw der beiden Männer genötigt wurde, Oralverkehr an ihnen auszuführen. Die Frau sei nicht in der Lage gewesen, ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht zu wahren, was die beiden Männer auch erkannt haben müssen. Dennoch nahmen sie sie mit zu einer Party, bei der es zu weiteren Übergriffen kam. Die Wohnung gehörte dem dritten Angeklagten, der die wehrlose Lage ebenfalls für seine sexuelle Befriedigung ausgenutzt hatte.

Staatsanwältin und Nebenklagevertreter

Gegen ein Uhr nachts begegnete der vierte 50-jährige Angeklagte der Frau in der Dalbergstraße, wo sie mit gespreizten Beinen ohne Unterwäsche auf der Straße lag. Er nahm sie mit in sein Auto und vergewaltigte sie dort. Anschließend brachte er sie allerdings selbst in die Notaufnahme des Krankenhauses, wo die Frau in der Psychiatrie stationär aufgenommen wurde.

Umfangreiches Vorstrafenregister

Zum Prozessauftakt hatten zwei der Verteidiger ein Gutachten zur Aussagetüchtigkeit und der Glaubwürdigkeit der Frau beantragt. Sie zweifelten an der Richtigkeit des bereits vorliegenden psychiatrischen Gutachtens, das der 32-Jährigen zwar eine Borderline-Erkrankung und langjährige Drogenabhängigkeit attestiert hatte, ihre Aussagen zum Tatgeschehen aber als glaubwürdig eingestuft hatte. Doch die Kammer hielt ein zweites Gutachten für überflüssig, dafür bestehe keine Notwendigkeit, denn es lägen außer der Aussage der Frau auch objektive Beweismittel in Form von Spermaspuren vor. Im Zuge einer Verständigung hatten die vier Männer schließlich ihre jeweilige Tatbeteiligung vollumfänglich eingeräumt. Alle vier Angeklagten waren bereits vorbestraft, wenngleich nicht wegen Sexualdelikten. Es ging um Körperverletzungen über Diebstahl, Alkoholfahrten ohne Führerschein, Hehlerei, Beleidigung bis BTM-Verstößen.

Das Urteil der 6.Kammer ist noch nicht rechtskräftig. (Carla Ihle-Becker)+++


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